Was ist LPG?

Was ist Autogas (LPG = Liquified Petroleum Gas):

 

Autogas hat nichts zu tun mit Erdgas (CNG - "Compressed Natural Gas"). Vielmehr ist Autogas ein unter Druck verflüssigtes Gemisch aus Propan und Butan, das bei der Erdöl- und Erdgas-Förderung sowie in Erdöl-Raffinerien anfällt. Camper nutzen LPG zum Heizen, Kühlen und Kochen.

Wegen seiner chemischen Zusammensetzung (Kohlenwasserstoffe) ist es mit Benzin verwandt und kann - nach Anpassung des Motor-Umfeldes -in Ottomotoren eingesetzt werden. Bei atmosphäri­schem Druck gasförmig, geht es bei maximal 10 bar (je nach Temperatur) in den flüssigen Zustand über und kann so in Druckbehältern gespeichert werden. Für Autogas gilt die DIN EN 589. Mit seinem Dichtequotienten von 1,55 ist es schwerer als Luft, sammelt sich also am Boden. An sich kann man Autogas nicht riechen. Daher wird ein Geruchsstoff beigegeben, damit Lecks früher zu bemerken sind.

 

Auswirkung auf Umwelt und Gesundheit:

Die Emission der gesetzlich limitierten Schadstoffe (CO, HC, NOx) verringert sich bei Autogas-Moto­ren nicht wesentlich. Doch im Vergleich zu Benzinern sinkt der CO2-Ausstoß um bis zu 15 Prozent. Das sind zwei Prozent mehr als beim Diesel und acht Prozent mehr als bei Erdgas-Betrieb. Autogas-Motoren stoßen gegenüber Benzinern weniger gesetzlich nicht limitierte Schadstoffe aus, etwa aro­matische Kohlenwasserstoffe (z.B. Benzol).

 

 

 

 

 

 

 

 

Autogas-Fahrzeuge in Garagen:


In Tief- und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch ein "Einstellverbot für Gasfahrzeuge". Dieses wurde in der so genannten "Garagenverordnung" der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben.

Lediglich in Bremen und im Saarland gilt das Einstellverbot formell noch. Laut dem saarländischen Umwelt-Ministerium sollen aber in Kürze nur noch Anforderungen an eine ausreichende Be- und Entlüftung gelten. Auch der Senator für Bau, Um­welt und Verkehr in Bremen hat darauf hingewiesen, dass in baurechtlicher Hinsicht keine Bedenken bestehen, wenn Gas betriebene Fahrzeuge abweichend von den Forderungen der derzeitigen Bremischen Garagenverordnung (BremGaVO) in Garagen abgestellt werden. Die BremGaVO soll jedoch ebenfalls bald novelliert werden.

Unabhängig davon kann ein Garagenbesitzer bzw. -betreiber aber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt. In Streitfällen sollte man auf die Neufassung der Garagenverord­nung hinweisen, die noch nicht überall bekannt ist.

 

Steuerliche Begünstigung für Autogas:

Der ermäßigte Steuersatz für die Nutzung von Flüssiggas als Kraftstoff zum Antrieb von Verbren­nungsmotoren in Fahrzeugen beträgt 9,7 Cent/Liter (gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1.a des Mineralölsteuergesetzes). Nach aktueller Gesetzeslage läuft die steuerliche Begünstigung für Autogas bis 31. Dezember 2009. Ab 2010 würde sich der Steuersatz für einen Liter Autogas damit auf 22 Cent erhöhen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass sich diesbezüglich bis zum Jahre 2010 noch Änderungen des Mineralöl-Steuergesetzes ergeben.

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