Als Kraftstoffbehälter kommen spezielle Gastanks –im allgemeinen Stahlbehälter –zum Einsatz. Es gibt sie zylindrisch, aber auch passend für die Reserveradmulde. Als Ersatz für das dadurch entfallende Reserverad sollte ein Pannenspray oder besser noch ein Kompressor mit Reifendichtmittel im Kofferraum deponiert werden. Bei gleichem Tankinhalt ist mit Autogas gegenüber einem Erdgasfahrzeug eine bis zu dreifache Reichweite erzielbar. Getankt wird mittels eines speziellen Füllstutzens, den man mit dem fahrzeugeigenen Tankanschluss verbindet.

So funktioniert die Autogas-Technik:

Die meisten Autogas-Anlagen bestehen im wesentlichen aus folgenden Teilen:

 

Autogas-Tank

Verdampfer-Druckregler

Mischgerät

Gas- und Benzin-Absperrventile

 

 

Der Autogas-Tank ist ein druckfester, zylindrischer Stahlbehälter, der je nach Durchmesser und Länge 35 bis 120 Liter Autogas bei einem Druck von 5 bis 15 bar aufnehmen kann. Er ist mit verschiedenen Armaturen zur Befüllung und Entnahme, zum Peilen und Anzeigen des Füllungsgrades sowie zur Sicherheit gegen unzulässigen Druckanstieg ausgerüstet. Der Autogas-Tank wird im allgemeinen im Kofferraum montiert. Inzwischen gibt es bereits platzsparende Tanks in Reifenform, wobei der Autogas-Tank in der Reserveradmulde installiert wird. Moderne Autogas-Anlagen sind für Außenbetankung ausgerüstet - eine Voraussetzung für Selbstbedienungstankstellen.

Im Verdampfer-Druckregler wird das aus dem Autogas-Tank entnommene flüssige Gas durch Zuführung von Wärme aus dem Kühlwasser des Motors in den gasförmigen Aggregatzustand überführt ("verdampft"). Gleichzeitig wird der Druck auf etwa Atmosphärendruck gesenkt.

Im Mischgerät werden Autogas und erforderliche Verbrennungsluft in einem optimalen Verhältnis miteinander vermischt. Elektromagnetisch wirkende Gas- und Benzin-Absperrventile ermöglichen über einen Kippschalter am Armaturenbrett die Umstellung von einem Kraftstoff auf den anderen während der Fahrt.

 

 

Wartung und Pflege

Da sich Autogas-Fahrzeuge grundsätzlich nicht von ihren Benzin betriebenen Schwestermodellen un­terscheiden, gibt es auch bei bivalenten Fahrzeugen keine höheren Inspektionskosten.

Mit der Neufassung des § 41a StVZO wird neben den zulassungsrechtlichen Vorschriften auch eine Gas-Anlagen-Prüfung (GAP) eingeführt. Die GAP muss künftig jeweils im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Der Prüfer kann darauf verzichten, wenn die letzte GAP nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Die GAP ist darüber hinaus auch fällig nach jeder Reparatur der Gasanlage, nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand, bei dem die Gasanlage beeinträchtigt wurde. Die Kosten belaufen sich bei Durchführung im Rahmen der HU auf 20 € (Gebühren-Nr. 413.6.1), bei eigenständiger Durchführung ohne HU auf 26 € (Gebühren-Nr. 413.6.3). Die GAP können amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver­kehr, Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen.

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanla­gen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass ältere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren ge­sondert zu überprüfen sind, was um die 150 € kostet.

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